Der Rehabilitationssport

Rehasport

Ziel des Rehasports

Rehasport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Möglichkeit, mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.

Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX.

Rehasport

Hilfe zur Selbsthilfe

Rehasport wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum verordnet. Die Erstverordnung erfolgt durch einen zugelassenen Arzt mit:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall) oder             
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)

Rehasport

Übungseinheiten

Rehasport wird über gemeinnützige Vereine mit den oben genannten Übungseinheiten durchgeführt. Diese Übungseinheiten erfolgen meist zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter.

Der muss durch die Krankenkassen bewilligt werden. Diese setzen dann auch Beginn und Ende der Verordnung mit Abstimmung des ausführenden Vereins fest. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45 min.